Herdbuchabteilung des Landesverbandes Thüringen

Aufgabe des Herdbuches:

Erbfeste Tiere zu züchten, die zur Verbesserung der Landeszucht beitragen. Alle Tiere eines Herdbuchzüchters müssen entsprechend der ZDRK-Richtlinien gekennzeichnet sein.
Jeder Züchter kann zwei Rassen im Herdbuch züchterisch bearbeiten.

Voraussetzungen zur Aufnahme eines Züchters, bzw. Züchterin als Herdbuch-Züchter

Jeder Züchter, jede Züchterin, der bzw. die Mitglied eines Rasse-Kaninchen-Zucht-Vereins ist, kann auf schriftlichen Antrag in das Herdbuch aufgenommen werden.
Er oder Sie sollte die beantragte Rasse mindestens drei Jahre gezüchtet haben und züchterische Erfolge aufweisen können. Der Kaninchenstall muss mindestens 24 Buchten aufweisen.

An Zuchttieren müssen ein Rammler und zwei Häsinnen vorhanden sein. Die Führung eines Einzeltierzuchtbuchs als Papier oder als PC-Zuchtprogramm ist Pflicht.

Die Anerkennung als Herdbuchzüchter ist frühestens nach einer Anwärterzeit von drei Jahren möglich. Der Anwärter muss während dieser Zeit auf einer Herdbuchschau eine große Familie der Klassen 1-4 ausgestellt haben und in dieser Zeit an Schulungen der Herdbuchabteilung und an Stallkörungen teilgenommen haben.

Anerkennung

Die Anerkennung als Herdbuchzüchter erfolgt durch die Anerkennungskommission und wird mit einer Urkunde des ZDRK bestätigt.

Der Züchter ist dann berechtigt, seine Zucht wie folgt zu bezeichnen:

"Anerkannte Herdbuchzucht der Rasse......."

Kontaktadresse: Carsten Steffes
07613 Silbitz
Am Kirchberg 46 a
Tel. 0170/22648